Lesehinweis
Alle Verordnungen und Gesetze zur Überwachung werden von demokratisch gewählten Regierungen beschlossen. Regierungen werden vom jeweiligen Landesvolk gewählt. Die Überwachungsmaßnahmen werden damit „im Namen des Volkes“ entschieden, beschlossen und implementiert.
Mitte Juni 2021 wurde der Einsatz des sog. Staatstrojaners durch den Bundestag bestätigt. Unter anderem hat Heise Online darüber berichtet: https://www.heise.de/news/Bundestag-gibt-Staatstrojaner-fuer-Geheimdienste-und-Bundespolizei-frei-6067818.html.
Alle 19 deutschen Geheimdienste dürfen ab sofort, bei Verdacht auf schweren Straftaten, private Endgeräte eines deutschen Staatsbürgers infizieren und die Kommunikation ausspähen. Wann eine „schwere Straftat“ vorliegt wurde jedoch nicht festgelegt.
Ferner müssen Kommunikationsdienstleister, wie bspw. Vodafone oder Telekom, bei der Überwachung aktiv mitwirken und bspw. Schwachstellen in ihrer Infrastruktur oder auf ihren Endgeräten den Behörden mitteilen, damit diese besser ausgenutzt werden können.
Was hier nicht vergessen werden darf ist der sog. „Trojaner +“. Die Süddeutsche Zeitung hat darüber berichtet: https://www.sueddeutsche.de/digital/staatstrojaner-quellen-tkue-verfassungsschutz-1.5001279. Mit dieser „Erweiterung“ dürfen staatliche Behörde nicht nur die Kommunikation von Beginn der Überwachung zur „schweren Straftat“ auswerten, sondern auch rückwirkend. Also seit Beginn der Internet-Kommunikation eines Menschen überhaupt.
In meinem Fall also zurück bis ins Jahr 1995, wo ich zum ersten Mal an der Technischen Universität Ilmenau das Internet „gesehen“ habe.
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Informationssicherheit und Datenschutz – Beratung und Konzeption – Landsberg am Lech