Herausgegeben von Ilja - 25.06.2024
USA – Datenschutz als Grundrecht?
Veröffentlicht von Ilja · Sonntag 09 Jan 2022 · 1:00
Das letzte Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, der Privacy Shield, wurde final durch den EuGH im Juli 2020 für ungültig erklärt. In den Medien kann man dieses als „Schrems II-Urteil“ finden.
Das Urteil kann hier nachgelesen werden: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=16.07.2020&Aktenzeichen=C-311/18.
Besonders interessant sind übrigends die beiden Randnotizen Rn. 180 und 181.
Im Urteil wurde u.a. ausgeführt, dass wir Europäer bis heute nicht wirksam unsere Interessen zum Datenschutz gegenüber US-Firmen und US-Behörden durchsetzen können; bspw. durch eine Schiedsstelle o.ä.
Das hat seinen Grund!
Es gibt ein Urteil des US Supreme Court welches bis heute gültig ist und stellvertretend für alle Nicht-US-Staatsbürger verwendet wird.
In dem Urteil ist beschrieben, dass es generell keinen Grundrechtsschutz, für Nicht-US-Staatsbürger, hinsichtlich Zugriffes auf personenbezogene Daten gibt, welche bei IT-Firmen aus USA gespeichert sind.
Das Urteil kann hier nachgelesen werden: https://supreme.justia.com/cases/federal/us/494/259.
Anders als in der Europäischen Union gilt in USA der Grundsatz, dass Daten und Informationen demjenigen gehören der sie erhebt/sammelt und nicht demjenigen der diese erzeugt.