USA – Datenschutz als Grundrecht?

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USA – Datenschutz als Grundrecht?

Informationssicherheit und Datenschutz - Beratung, Konzeption und Umsetzung
Veröffentlicht von Ilja · Sonntag 09 Jan 2022 ·  1:00

Das letzte Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, der  Privacy Shield, wurde final durch den EuGH im Juli 2020 für ungültig  erklärt. In den Medien kann man dieses als „Schrems II-Urteil“ finden.
Besonders interessant sind übrigends die beiden Randnotizen Rn. 180 und 181.

   
Im Urteil wurde u.a. ausgeführt, dass wir Europäer bis heute nicht  wirksam unsere Interessen zum Datenschutz gegenüber US-Firmen und  US-Behörden durchsetzen können; bspw. durch eine Schiedsstelle o.ä.

   
Das hat seinen Grund!

   
Es gibt ein Urteil des US Supreme Court welches bis heute gültig ist  und stellvertretend für alle Nicht-US-Staatsbürger verwendet wird.
   
In dem Urteil ist beschrieben, dass es generell keinen  Grundrechtsschutz, für Nicht-US-Staatsbürger, hinsichtlich Zugriffes auf  personenbezogene Daten gibt, welche bei IT-Firmen aus USA gespeichert  sind.
Das Urteil kann hier nachgelesen werden: https://supreme.justia.com/cases/federal/us/494/259.

       
Anders als in der Europäischen Union gilt in USA der Grundsatz, dass  Daten und Informationen demjenigen gehören der sie erhebt/sammelt und  nicht demjenigen der diese erzeugt.


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