Der ein oder andere nutzt privat oder im Unternehmen einen „smarten“ Sprachassistenten oder einen „smart“ Speaker.

Populäre Assistenten sind beispielsweise

  • Amazon Alexa
  • Google Assistant
  • Samsung Bixby
  • Apple Siri
  • Microsoft Cortana

Prinzipiell können diese „smarten“ Geräte durchaus sinnvoll sein und einem die ein oder andere Tätigkeit abnehmen. Die Entscheidung zum Einsatz solcher Geräte ist stehts individuell und bedarfsgetrieben.

Ok. wo ist jetzt das Problem?

Nun, in den eigenen vier Wänden ist der Betrieb durchaus legitim; immerhin ist nur die eigene Privatsphäre betroffen. Aber, was ist, wenn Besuch kommt?

Vielleicht möchte man sich mit dem Besuchspartnern „privat“ unterhalten.

Vielleicht wissen die Besucher gar nicht, dass ein „smarter“ Assistent mithört.

Vielleicht möchte man sich über politische Ansichten oder über die neuen Nachbarn austauschen.

… immerhin ist man in privaten Räumen und kann sich bewusst „nichtöffentlich“ unterhalten und Meinungen und Ansichten austauschen.

Genau hier lauert die Gefahr für den Besitzer des „smarten“ Geräts. Die Vertraulichkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes wird nämlich verletzt; evtl. sogar ohne Kenntnis des Besuchers.

In Deutschland gibt es den §201 Strafgesetzbuch (StGB). Dort heißt es in Abs. 1:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.“

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html

Mit anderen Worten, der „smarte“ Assistent nimmt „das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen“ auf und stellt es „einem Dritten“ (dem Anbieter) zur Analyse zur Verfügung.

Der Besitzer des „smarten“ Gerätes begeht also bewusst eine Straftat und könnte dafür sogar ins Gefängnis gehen. „Bewusst“, weil er sich ja entschieden hat das Gerät zu kaufen und, während des privaten Gesprächs mit dem Besucher, aktiviert zu lassen.

Der Besitzer des „smarten“ Gerätes hätte den Besucher informieren müssen. Dann kann der Besucher selbst entscheiden ob gewisse Themen zur Sprache kommen oder eben nicht.

Der einfachste Weg ist natürlich, den „smarten“ Assistenten während der Besuchszeit zu deaktivieren.

Übrigends

Die Anbieter solcher „smarten“ Geräte sind nicht in der Haftung. In den Nutzungsbedingungen ist nachzulesen, dass stets die lokalen Gesetze und Vorgaben durch die Gerätebesitzer eingehalten werden müssen.

Hier ein populäres Beispiel für Sprachaufnahmen die in falsche Hände gerieten: https://www.techbook.de/smart-home/amazon-sprachaufnahmen-an-falschen?amp


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Informationssicherheit und Datenschutz – Beratung und Konzeption – Landsberg am Lech