Lesehinweis

Alle Verordnungen und Gesetze zur Überwachung werden von demokratisch gewählten Regierungen beschlossen. Regierungen werden vom jeweiligen Landesvolk gewählt. Die Überwachungsmaßnahmen werden damit „im Namen des Volkes“ entschieden, beschlossen und implementiert.


CLOUD Act steht für Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act. Dieses Gesetz ist aus dem Jahre 2018 und wurde aufgrund der Datenschutzvereinbarungen zwischen der europäischen Union und der USA formuliert. Der für uns Europäer wichtige Teil des CLOUD Act ist der 18 USC (United States Code) §2713. Das kann man hier nachlesen: https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/2713.

Der CLOUD Act 18 USC verpflichtet alle US-Telekommunikations- und IT-Dienstanbieter “remote computing services” Daten vorzuhalten, zu sichern und die Inhalte herauszugeben. Diese Pflicht besteht “unabhängig davon, ob sich die Kommunikation, Aufzeichnung oder andere Informationen innerhalb oder außerhalb der Vereinigten Staaten befinden”. Behörden der USA dürfen also, weitgehend unbeschränkt von ausländischem Recht (bspw. EU-Recht), auf Informationen und Daten zugreifen egal wo auf der Welt diese gespeichert wurden. Solange die Server Unternehmen gehören die der amerikanischen Rechtsprechung unterliegen.

Durch den CLOUD Act dürfen, legitimiert durch die US-Gesetzgebung, von allen Nicht-US-Staatsbürgern mind. folgende Informationen erfasst, abgegriffen und ausgewertet werden:

  • den kompletten Mobilfunkverkehr gewisser ausgewählter Staaten
  • Telefongespräche
  • Verbindungsdaten
  • Internetdaten
  • Metadaten
  • SMS
  • Nutzerdaten von Apps
  • Webcam-Daten
  • Standortdaten von Mobiltelefonen und Computern
  • Alle Informationen und Daten die bei US-Anbietern gespeichert sind.

Siehe Buch „Überwachung ohne Grenzen“ von Prof. Dr. Thomas Wischmeyer von der Uni Bielefeld – Seite 49 und 61f


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Informationssicherheit und Datenschutz – Beratung und Konzeption – Landsberg am Lech